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   BGH, 10.11.2010 - 5 StR 369/10   

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https://dejure.org/2010,13667
BGH, 10.11.2010 - 5 StR 369/10 (https://dejure.org/2010,13667)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 5 StR 369/10 (https://dejure.org/2010,13667)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 5 StR 369/10 (https://dejure.org/2010,13667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 GVG; § 66 StGB; § 67d StGB; § 67e StGB; § 121 GVG; Art. 5 EMRK; Art. 7 EMRK; § 463 Abs. 3 StPO
    Sicherungsverwahrung (einstweilige Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung; Vorbereitung der Entlassung für den Fall der Unzulässigkeit); Vorlageverfahren; Divergenzvorlage; Ruhen des Verfahrens; Rückgabe der Akten an das vorlegende Gericht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Neue Sachentscheidung über eine Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue Sachentscheidung über eine Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 369/10
    Nach Rechtskraft des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25), das die rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 ohne Beachtung der nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. bei Tatzeit geltenden Höchstfrist von zehn Jahren für die Dauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wertet, hat das Landgericht Regensburg einen Antrag des Verurteilten, die Maßregel für erledigt zu erklären, am 8. Juli 2010 mit Rücksicht auf eine im Fortdauerbeschluss vom 9. November 2009 festgesetzte Sperrfrist gemäß § 67e Abs. 3 Satz 2 StGB als unzulässig verworfen.
  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

    Nach dessen Auffassung gilt insoweit - für den Senat offenbar auch insoweit verbindlich (vgl. BGH , 5. Strafsenat, a.a.O. Rn. 63) - das Folgende ( BGH , 5. Strafsenat, a.a.O. Rn. 66 f.; vgl. zuletzt auch BGH , Beschlüsse vom 10. November 2010 [u.a. 5 StR 369/10, Rn. 9 f.]; Unterstreichungen vom Senat ):.
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